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Wohnungsaufsicht
Beschreibung Beschreibung
Vermieteter Wohnraum muss über eine gesetzlich festgelegte und funktionstüchtige Mindestausstattung verfügen. Nach dem Wohnraumstärkungsgesetz für das Land NRW ist deshalb jeder Vermieter von Wohnraum verpflichtet, diesen so auszustatten, zu erhalten bzw. wiederherzustellen, dass der ordnungsgemäße Gebrauch zu Wohnzwecken gewährleistet ist.
Wenn dies bei einer Mietwohnung nicht der Fall ist, die Ursache beim Vermieter liegt und er nicht für Abhilfe sorgt, können Sie dies bei der städtischen Wohnungsaufsicht melden, die prüft, ob Abhilfe geschaffen werden kann.
Zuständige Einrichtung
- Soziales
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- Marktplatz 4
- 32657 Lemgo
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Zuständige Kontaktperson
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Frau Pörtner
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05261 213-192
- E-Mail:
- k.poertner@lemgo.de