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Dienstaufsichtsbeschwerde

Beschreibung

Alle Beschäftigten der Alten Hansestadt Lemgo sind dazu angehalten, allen Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt, sowie allen Kundeninnen und Kunden höflich, hilfsbereit und dienstleistungsorientiert zu begegnen. Dies ergibt sich nicht zuletzt aus den Unternehmenswerten der Alten Hansestadt Lemgo.

Sie möchten das persönliche Verhalten bzw. die Art und Weise der Aufgabenwahrnehmung einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters der Alten Hansestadt Lemgo rügen? Dann haben Sie die Möglichkeit, eine Dienstaufsichtsbeschwerde einzureichen. Diese Möglichkeit beruht auf Art. 17 Grundgesetz (Petitionsrecht).

Voraussetzung
Dienstaufsichtsbeschwerden richten sich gegen die Art und Weise des Handelns einer Mitarbeiterin bzw. eines Mitarbeiters, z.B. durch herabsetzende oder verletzende Äußerungen.

Ist die fachliche Änderung einer Entscheidung/Maßnahme möglich?
Nicht Gegenstand einer Dienstaufsichtsbeschwerde ist der Inhalt einer erlassenen Maßnahme. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde kann keinen förmlichen Rechtsbehelf (Rechtsmittel) in Form eines Widerspruchs oder eines gerichtlichen Verfahrens ersetzen. Eine andere Entscheidung in der Sache kann mit der Dienstaufsichtsbeschwerde nicht erreicht werden. Auch wird der Lauf von Fristen nicht unterbrochen. Dies ist nur durch Erhebung eines Widerspruchs oder einer Klage oder Beantragung eines gerichtlichen Eilverfahrens möglich.

Form und Frist
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist weder an eine bestimmte Form, noch an Fristen gebunden. Sie ist schriftlich und sollte zeitnah eingereicht werden. Alternativ kann eine Dienstaufsichtsbeschwerde auch mündlich zur Niederschrift eingereicht werden. Das vorgeworfene Fehlverhalten der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters ist zu erläutern. Benennen Sie in der Dienstaufsichtsbeschwerde die betroffene/n Person/en. Beschreiben Sie das persönliche Fehlverhalten, das Sie ihr/ihm oder ihnen zum Vorwurf machen, möglichst genau.

Ablauf
Nach Eingang wird der Vorwurf sachlich geprüft, ob das persönliche Verhalten unangemessen oder sachwidrig war. Über die Dienstaufsichtsbeschwerde entscheidet der Bürgermeister der Alten Hansestadt Lemgo.

Wo reiche ich meine Dienstaufsichtsbeschwerde ein?
Gerne können Sie das Formular "Dienstaufsichtsbeschwerde" (s. Downloads) ausfüllen und an die Alte Hansestadt Lemgo senden oder abgeben.

Email: 1.100@lemgo.de  
Postalisch:  Alte Hansestadt Lemgo, Der Bürgermeister, 32655 Lemgo
Persönlich: Alte Hansestadt Lemgo, Abteilung Personal, Rathaus, Marktplatz 1, 32657 Lemgo

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