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Jugendhilfe im Strafverfahren

Beschreibung

Wenn Kinder und Jugendliche straffällig werden, steht ihnen die Jugendhilfe im Strafverfahren zur Seite. Sie nimmt eine Mittlerfunktion zwischen dem Jugendgericht und dem jungen Menschen ein. Hiervon profitieren beide Seiten. Die Fachkräfte der Jugendhilfe im Strafverfahren informieren über die Rechte des jungen Menschen, den Ablauf des Jugendstrafverfahrens und mögliche Folgen.

Es besteht die Möglichkeit, sich kostenlos durch Ombudschaft Jugendhilfe NRW e. V. Beratungsstelle, Hofkamp 102, 42103 Wuppertal, Telefon 0202/29536776 oder unter team@ombudschaft-nrw.de bei auftretenden Problemen mit dem Jugendamt oder einem freien Träger der Jugendhilfe beraten zu lassen. In der konkreten Beratung, Begleitung und Unterstützung richtet Ombudschaft Jugendhilfe NRW e. V. den Blick auf die Rechte der Kinder sowie die Rechte der Eltern als Anspruchsberechtigte von Leistungen nach dem SGB VIII.

Weitere Informationen zur Ombudschaft finden Sie hier: https://ombudschaft-nrw.de

In einigen Fällen erhalten die Jugendlichen/ jungen Menschen eine persönliche Einladung. Jugendlichen/ jungen Menschen und deren Personensorgeberechtigten können sich im Falle einer begangenen Straftat auch selbst im Jugendamt melden und um Beratung bitten. In einem persönlichen Gespräch wird alles Weitere besprochen.

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