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Bürgerantrag

Beschreibung

Haben Sie Anregungen oder Beschwerden und möchten Sie, dass Ihr Anliegen politisch behandelt wird? Dann können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen mit einem sogenannten Bürgerantrag an den Haupt- und Finanzausschuss wenden.

Bürgeranträge sind möglich für alle Themen der örtlichen Gemeinschaft, für die der Rat der Alten Hansestadt Lemgo zuständig ist.

Das können zum Beispiel sein:

  • Kindergärten/Schulen/Spielplätze
  • ÖPNV
  • Grünpflege und vieles mehr

Gemäß § 24 GO NRW können Einwohnerinnen und Einwohner, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnen, unabhängig vom Alter, einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen in Textform einen Bürgerantrag stellen. Juristische Personen sind nicht antragsberechtigt.

Der Bürgerantrag kann formlos per E-Mail, Brief oder über das Kontaktformular gestellt werden. Im Anschreiben muss eindeutig darauf hingewiesen werden, dass es sich um einen Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW handelt. Eine telefonische Antragstellung ist leider nicht möglich. Sie können sich aber gerne an uns wenden, um sich zunächst beraten lassen, bevor Sie einen Bürgerantrag stellen.

Nähere Einzelheiten regelt die Hauptsatzung der Alten Hansestadt Lemgo.

Sofern Ihre Anregung oder Beschwerde zulässig ist, werden Sie zu der Sitzung des zuständigen Ausschusses eingeladen und können Ihr Anliegen dort noch einmal persönlich vortragen.

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