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Einwohnerantrag

Kurzbeschreibung

Mit einem Einwohnerantrag kann der Rat verpflichtet werden, über eine bestimmte Angelegenheit, für die er gesetzlich zuständig ist, zu beraten und zu entscheiden. Einen Einwohnerantrag kann jeder stellen, der seit mindestens drei Monaten im Stadtgebiet wohnt und das 14. Lebensjahr vollendet hat.

Beschreibung

Weitere Voraussetzungen für einen gültigen Einwohnerantrag:

  • Schriftliche Antragstellung mit Begründung und einem bestimmten Begehren.
  • Benennung von bis zu drei Personen, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten.
  • Der Antrag muss mindestens von 5 % der Einwohner unterzeichnet sein.
  • Die Angaben in den Unterschriftenlisten werden von der Stadtverwaltung Lemgo auf ihre Gültigkeit geprüft. Der Rat entscheidet dann kurzfristig über die Zulässigkeit des Antrags und spätestens innerhalb von 4 Monaten über den Antrag selbst.

Die Zulässigkeit eines Einwohnerantrages hängt von gesetzlichen Voraussetzungen ab, die hier aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht alle dargestellt sind. Es ist daher ratsam, sich im Vorfeld durch die nebenstehenden Kontaktpersonen über die Einzelheiten informieren und beraten zu lassen.

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Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen