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Bodenverkehrsgenehmigung – Grundstücksteilung

Beschreibung

Die Teilung eines bebauten Grundstücks bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde, es sei denn eine bauordnungsrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung liegt vor.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen