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eID-Karte

Beschreibung Beschreibung

Ab 01. Januar 2021 können Unionbürgerinnen und Unionsbürger sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes eID-Karten beantragen. 

Das Mindestalter für die Ausstellung beträgt 16 Jahre. Die Gültigkeit der eID-Karte beträgt 10 Jahre.

Sie können damit die Online-Ausweisfunktion (analog zum deutschen Personalausweis) für sich verfügbar machen. Sie dient nicht als Ausweisdokument, da sie weder Lichtbild noch Unterschrift enthält.

Bei Fragen rund um die eID-Karte beraten Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros gern

  • eID-Karte-Gesetz (eIDKG)
  • persönliches Erscheinen ist zwingend notwendig
  • Vorlage des gültigen nationalen Passes oder Personalausweis/Identity-Card
  • die Lieferzeit beträgt voraussichtlich 3-4 Wochen ab Antragstellung
  • die Abholung muss persönlich unter Vorlage des nationalen Passes/Ausweises
    über Dritte mit dieser Vollmacht zur Abholung Personalausweis/Reisepass/eID-Karte
  • 37,- €  (unabhängig vom Alter)

        (EC-Kartenzahlung möglich)

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