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Rundfunkbeitrag - Befreiung
Beschreibung Beschreibung
Sie können Ihren Antrag auf Rundfunkgebührenbefreiung im Bürgerbüro abgeben, dieser wird dann an die Landesrundfunkanstalt ARD, ZDF, Deutschlandradio – Beitragsservice zur Entscheidung weitergeleitet.
Anspruch auf Befreiung von der Rundfunkgebühr haben z.B.:
- Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt
- Empfänger von Grundsicherung im Alter oder Grundsicherung bei Erwerbsminderung
- Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II
- Empfänger von Asylbewerberleistungen
- Empfänger von BaföG, Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld die nicht bei den Eltern wohnen
- Empfänger von Hilfe zur Pflege / Pflegezulagen
- Empfänger von Blindenhilfe / taubblinde Menschen
Anspruch auf eine Ermäßigung der Rundfunkgebühr haben z.B.:
- Blinde / Sehbehinderte mit Grad der Behinderung min. 60 %
- Behinderte mit Grad der Behinderung min. 80 %
- Aktuelle Bewilligungsbescheide bzw. Bescheinigungen
- Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „RF“
- gebührenfrei
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtung
- Bürgerbüro
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- Marktplatz 3
- 32657 Lemgo
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Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Budde
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05261 213-115
- E-Mail:
- ema6@lemgo.de
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Frau Gasch (Bürgerbüro)
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05261 213-115
- E-Mail:
- ema2@lemgo.de
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Frau Krebes
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05261 213-115
- E-Mail:
- ema4@lemgo.de
-
Frau Nonnenkamp
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05261 213-115
- E-Mail:
- ema1@lemgo.de
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Frau Schneider
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05261 213-115
- E-Mail:
- ema1@lemgo.de