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Rundfunkbeitrag - Befreiung

Beschreibung

Sie können Ihren Antrag auf Rundfunkgebührenbefreiung im Bürgerbüro abgeben, dieser wird dann an die Landesrundfunkanstalt ARD, ZDF, Deutschlandradio – Beitragsservice zur Entscheidung weitergeleitet.

Anspruch auf Befreiung von der Rundfunkgebühr haben z.B.:

  • Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Empfänger von Grundsicherung im Alter oder Grundsicherung bei Erwerbsminderung
  • Empfänger von Sozialgeld oder Bürgergeld
  • Empfänger von Asylbewerberleistungen
  • Empfänger von BaföG, Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld, die nicht bei den Eltern wohnen
  • Empfänger von Hilfe zur Pflege / Pflegezulagen
  • Empfänger von Blindenhilfe / taubblinde Menschen

Anspruch auf eine Ermäßigung der Rundfunkgebühr haben z.B.:

  • Blinde / Sehbehinderte mit Grad der Behinderung min. 60 % und Merkzeichen RF
  • Behinderte mit Grad der Behinderung min. 80 % und Merkzeichen RF
  • Aktuelle Bewilligungsbescheide bzw. Bescheinigungen
  • Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „RF“
  • Beitragsnummer (zu finden auf dem letzten Bewilligungsbescheid oder dem Kontoauszug) 
  • gebührenfrei

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen