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Handwerkerparkausweis

Beschreibung

Wenn Sie mit Ihrem Handwerksbetrieb oder sonstigem Dienstleistungsunternehmen regelmäßig Bau-, Reparatur- und Montagearbeiten außerhalb des eigenen Betriebes durchführen und zu diesem Zweck spezielle Service- oder Werkstattfahrzeuge einsetzen oder schweres und umfangreiches Material transportieren müssen, können Sie bei der Alten Hansestadt Lemgo eine Ausnahmegenehmigung zum Parken im Regierungsbezirk Detmold beantragen.

Sonstige Dienstleistungsunternehmen, die einen Handwerkerparkausweis erhalten können, sind z.B. Betriebe des Garten- und Landschaftsbaus oder Hausmeisterdienste mit besonderem Gerät.

Die Genehmigung berechtigt ohne gesonderte Einzelfallprüfung während der Durchführung von Handwerkerdiensten und handwerklichen Dienstleistungen zum Parken:

  • im eingeschränkten Haltverbot oder Zonenhaltverbot nach Zeichen 286/290.1 StVO
  • an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Entrichtung von Gebühren und ohne Beachtung der Parkhöchstdauer (§ 13 Abs. 1 StVO)
  • in Bereichen mit Parkscheibenpflicht ohne Auslegen der Parkscheibe und unter Überschreitung der Höchstparkdauer (§ 13 Abs. 2 StVO)
  • auf Bewohnerparkplätzen (§ 45 Abs. 1 b StVO)

 

Der Handwerkerparkausweis ist ein Jahr gültig und die Verwaltungsgebühr beträgt 120,00 € für die erste und jede weitere Genehmigung. Der Handwerkerparkausweis ist übertragbar auf bis zu 4 weitere Fahrzeuge, gilt aber jeweils nur für das genutzte Fahrzeug, in dem der mit einem Hologramm (Kopierschutz) versehene Parkausweis im Sichtbereich der Frontscheibe ausgelegt ist. Es können so viele Parkausweise wie benötigt beantragt werden. Sofern Sie über mehr als 5 Fahrzeuge verfügen, ist gegebenenfalls ein weiterer Antrag zu stellen. Die Verwaltungsgebühr ist nach Erhalt einer entsprechenden Rechnung zu begleichen.

Darüber hinaus stehen die Mitarbeitenden der Abteilung Straßenverkehr selbstverständlich für alle Fragen zur Verfügung.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen