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Nachbetreuung nach Beendigung der Vollzeitpflege Begleitung
Beschreibung
Endet ein Pflegeverhältnis, kann für junge Volljährige eine Nachbetreuung bzw. Übergangsbetreuung stattfinden. Sie kann auch durch die bisherigen Pflegepersonen
geleistet werden. Vereinbarungen hierzu werden in der Hilfeplanung getroffen. Wenn ein Pflegekind ein Pflegeverhältnis verlässt, spricht man von einem „LeavingCare-Prozess“.
Begleitet wird dieses vom örtlichen Pflegekinderdienst. Ziele der Nachbetreuung sind z.B. die Verselbstständigung des Pflegekindes ab Erreichen der Volljährigkeit oder das Gelingen eines Wechsels in eine andere Form der Jugendhilfe. Es kann auch gehen, die Rückkehr in die Herkunftsfamilie zu ermöglichen oder eine Adoption zu begleiten.
Die Fachkräfte des örtlichen Pflegekinderdienstes begleiten die Pflegekinder und die Pflegepersonen u.a. durch reflektierende Nachgespräche. Die Beratung soll innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Beendigung der Hilfe in einer für die jungen Volljährigen verständlichen, nachvollziehbaren und wahrnehmbaren Form erfolgen.
Die Nachbetreuung wird im Rahmen der Hilfeplanung zwischen Jugendamt, jungem Volljährigen und ggfs. dessen Personensorgeberechtigten vereinbart.
Zuständige Einrichtungen
- Hilfen für Familien
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- Marktplatz 4
- 32657 Lemgo
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Dziwisch
Allgemeiner Sozialer Dienst- Telefon:
- 05261 213-483
- E-Mail:
- 4.510@lemgo.de
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Frau Spilker
Allgemeiner Sozialer Dienst- Telefon:
- 05261 213-438
- E-Mail:
- 4.510@lemgo.de
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Frau Gasch (Hilfen für Familien)
Allgemeiner Sozialer Dienst- Telefon:
- 05261 213-334
- E-Mail:
- 4.510@lemgo.de
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Frau Hollmann
Allgemeiner Sozialer Dienst- Telefon:
- 05261 213-481
- E-Mail:
- 4.510@lemgo.de
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Frau Herzog
Allgemeiner Sozialer Dienst- Telefon:
- 05261 213-447
- E-Mail:
- 4.510@lemgo.de
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Frau Djakon-Tönsing
Allgemeiner Sozialer Dienst- Telefon:
- 05261 213-443
- E-Mail:
- 4.510@lemgo.de
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Frau Gigin
Allgemeiner Sozialer Dienst- Telefon:
- 05261 213-421
- E-Mail:
- 4.510@lemgo.de