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Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege Gewährung
Beschreibung
Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege bedeutet, dass Ihr Kind in einer anderen Familie lebt und dort betreut wird. Bei welcher Pflegefamilie Ihr Kind lebt und wie lange, hängt zum Beispiel hiervon ab:
- Alter des Kindes
- Entwicklungsstand Ihres Kindes
- Bindungen Ihres Kindes
- Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen bei Ihnen
Die Pflegeeltern werden vom Jugendamt gemeinsam mit Ihnen ausgesucht. Nur geeignete Personen können Pflegeeltern werden und Ihr Kind bei sich aufnehmen. Auch Verwandte (z.B. Großeltern) können Pflegeeltern sein. Die Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege kann zeitlich befristet oder auf Dauer sein. Sie ist eine Leistungsart der Hilfen zur Erziehung. Sie kann auch für junge Volljährige gelten.
- Nachweis zum Sorgerecht, Geburtsurkunde des Kindes
Hinweis: Es muss ein vollständiger Antrag auf Hilfe zur Erziehung vorliegen. Dieser kann beim Jugendamt der Alten Hansestadt Lemgo erst nach erfolgter persönlicher Beratung gestellt werden
- Sie sind Eltern oder Vormund für ein Kind (die personensorgeberechtige Person).
- Sie schaffen es nicht, das Kind so versorgen und zu erziehen, dass es gut für das Kind ist.
- Die Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege ist geeignet und notwendig.
- Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf.
- Das Jugendamt erklärt Ihnen in einem persönlichen Gespräch welche Hilfen es gibt.
- Das Jugendamt versucht Sie zu unterstützen, damit Ihr Kind weiter bei Ihnen bleiben kann.
- Wenn das Jugendamt und Sie zu dem Ergebnis kommen, dass eine Unterbringung Ihres Kindes in einer Pflegefamilie sinnvoll ist, dann können Sie einen Antrag auf „Hilfen zur Erziehung“ stellen.
- Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind, die Betreuer aus der betreuenden Einrichtung und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird
festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen. - Das Jugendamt sucht nach einer geeigneten Pflegefamilie. Sie können Wünsche äußern. Wenn es mehrere mögliche Pflegeeltern gibt, dann können sie mit auswählen.
- Das Jugendamt überprüft regelmäßig, ob die Hilfe immer noch passend ist.
Die Kosten für die Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege trägt zum großen Teil das Jugendamt. An den Kosten müssen Sie sich aber in angemessenen Umfang beteiligen. Fragen Sie hierzu bitte das zuständige Jugendamt.
Zuständige Einrichtungen
- Hilfen für Familien
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- Marktplatz 4
- 32657 Lemgo
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Liebrecht
Allgemeiner Sozialer Dienst- Telefon:
- 05261 213-387
- E-Mail:
- 4.510@lemgo.de
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Frau Dziwisch
Allgemeiner Sozialer Dienst- Telefon:
- 05261 213-483
- E-Mail:
- 4.510@lemgo.de
-
Frau Spilker
Allgemeiner Sozialer Dienst- Telefon:
- 05261 213-438
- E-Mail:
- 4.510@lemgo.de
-
Frau Brand
Allgemeiner Sozialer Dienst- Telefon:
- 05261 213-456
- E-Mail:
- 4.510@lemgo.de
-
Frau Gasch (Hilfen für Familien)
Allgemeiner Sozialer Dienst- Telefon:
- 05261 213-334
- E-Mail:
- 4.510@lemgo.de
-
Frau Hollmann
Allgemeiner Sozialer Dienst- Telefon:
- 05261 213-481
- E-Mail:
- 4.510@lemgo.de
-
Frau Herzog
Allgemeiner Sozialer Dienst- Telefon:
- 05261 213-447
- E-Mail:
- 4.510@lemgo.de
-
Frau Djakon-Tönsing
Allgemeiner Sozialer Dienst- Telefon:
- 05261 213-443
- E-Mail:
- 4.510@lemgo.de