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Erziehung in einer Tagesgruppe Gewährung
Beschreibung
Die Erziehung in einer Tagesgruppe ist vor allem für Kinder ab dem Schulalter geeignet, die Verhaltensauffälligkeiten oder Entwicklungsverzögerungen zeigen. Es
handelt sich hierbei um eine Leistungsart der Hilfen zur Erziehung. Sie kann auch für junge Volljährige gemäß §41 SGB VIII geeignet sein.
Eine Tagesgruppe ist eine sogenannte teilstationäre Hilfe. Ihr Kind wird während der Woche tagsüber nach dem Schulbesuch in einer Tagesgruppe betreut. Danach kann es aber in der Familie und somit in der gewohnten Umgebung bleiben.
Die Erziehung in einer Tagesgruppe bedeutet:
- Ihr Kind wird therapeutisch und pädagogisch betreut
- Es erhält Unterstützung bei der Integration in der Schule und dem sozialen Umfeld
- Es lernt in einer Gruppe den Umgang mit anderen Kindern und Konflikte zu bewältigen
- Es lernt seinen Alltag zu gestalten und bekommt Anregungen für eine sinnvolle Freizeitgestaltung.
- Die Eltern werden intensiv beteiligt, zum Beispiel durch Beratungsgespräche, Elternabende oder Eltern-Kind-Treffen.
Ziele der Erziehung in einer Tagesgruppe sind:
- die Stärkung des Kindes
- die Stärkung seiner Eltern
- die Stärkung der Eltern-Kind-Beziehung
- der Verbleib des Kindes in der Familie
- Nachweis zum Sorgerecht, Geburtsurkunde des Kindes
Hinweis: Es muss ein vollständiger Antrag auf Hilfe zur Erziehung vorliegen. Dieser kann beim Jugendamt der Alten Hansestadt Lemgo erst nach erfolgter persönlicher Beratung gestellt werden.
Die Bearbeitungsdauer ist unterschiedlich, abhängig von den individuellen Verhältnissen und von der zuständigen Stelle.
- Sie sind die personensorgeberechtige Person für ein Kind (Eltern oder Vormund)
- Sie fühlen sich mit der Erziehung des Kindes überfordert
- Die Hilfe durch die Erziehung Ihres Kindes in einer Tagesgruppe ist geeignet und notwendig.
Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf.
- In einem persönlichen Gespräch werden Ihnen mögliche Hilfen aufgezeigt Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind, die Betreuer aus der Tagesgruppe und das Jugendamt)
treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen. - Wenn die Erziehung in einer Tagesgruppe sinnvoll erscheint, können Sie einen Antrag auf Hilfen zur Erziehung stellen.
- Das Jugendamt sucht nach einer geeigneten Tagesgruppe. Sie können Ihre Wünsche äußern. Wenn es mehrere Optionen gibt, können Sie die Tagesgruppe auswählen.
- Es wird regelmäßig überprüft, ob die Hilfe weiterhin geeignet ist.
Die Kosten für die Erziehung in einer Tagesgruppe trägt zum großen Teil das Jugendamt. An den Kosten müssen Sie sich aber in angemessenen Umfang beteiligen.
Fragen Sie hierzu bitte das zuständige Jugendamt.
Zuständige Einrichtungen
- Hilfen für Familien
-
- Marktplatz 4
- 32657 Lemgo
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Zuständige Kontaktpersonen
-
Frau Dziwisch
Allgemeiner Sozialer Dienst- Telefon:
- 05261 213-483
- E-Mail:
- 4.510@lemgo.de
-
Frau Spilker
Allgemeiner Sozialer Dienst- Telefon:
- 05261 213-438
- E-Mail:
- 4.510@lemgo.de
-
Frau Brand
Allgemeiner Sozialer Dienst- Telefon:
- 05261 213-456
- E-Mail:
- 4.510@lemgo.de
-
Frau Gasch (Hilfen für Familien)
Allgemeiner Sozialer Dienst- Telefon:
- 05261 213-334
- E-Mail:
- 4.510@lemgo.de
-
Frau Hollmann
Allgemeiner Sozialer Dienst- Telefon:
- 05261 213-481
- E-Mail:
- 4.510@lemgo.de
-
Frau Herzog
Allgemeiner Sozialer Dienst- Telefon:
- 05261 213-447
- E-Mail:
- 4.510@lemgo.de
-
Frau Djakon-Tönsing
Allgemeiner Sozialer Dienst- Telefon:
- 05261 213-443
- E-Mail:
- 4.510@lemgo.de