Leistungen für Bildung und Teilhabe
Kurzbeschreibung
Den jeweiligen zutreffenden Antrag können Sie online stellen.
Zuständig für die Antragsbearbeitung sind folgende Stellen:
- Erhalten Sie Bürgergeld (SGB II), ist ihr Antrag beim Jobcenter Lippe zu stellen.
- Erhalten Sie Wohngeld oder Kinderzuschlag, ist Ihr Antrag beim Kreis Lippe zu stellen.
- Erhalten Sie Asylbewerberleistungen, ist Ihr Antrag bei der örtlichen Asylbewerberleistungsstelle zu stellen.
- Erhalten Sie Leistungen der Grundsicherung im Alter/Erwerbsminderung (SGB XII) oder Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII), ist Ihr Antrag bei den örtlichen Sozialämtern zu stellen.
Beschreibung
Das Bildungs- und Teilhabepaket wird nach unterschiedlichen Gesetzen gewährt und ermöglicht bedürftigen Kindern und Jugendlichen, besser am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen.
Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem bzw. familiärem Einkommen und Vermögen decken können. Die Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit beträgt 18 Jahre.
- § 34 f. des Sozialgesetzbuch Teil XII (SGB XII)
- § 2, 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)
Bitte vereinbaren Sie hierzu einem Termin mit dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter. Die erforderlichen Unterlagen sind in jedem Fall individuell abzustimmen.
Nachweise zu
- Kosten für Ausflüge und Klassenfahrten in Schulen und Kindertageseinrichtungen
- Kosten der Lernförderung ("Nachhilfeunterricht")
Nur, wenn Förderangebote der Schule nicht für eine Verbesserung ausreichen.
- Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in der Schule, Kindertageseinrichtung oder bei Tagespflegepersonen
- Schülerbeförderung
Es gelten die Voraussetzungen der Schülerfahrtkostenverordnung NRW. Ihr Eigenanteil wird übernommen.
- Soziale und kulturelle Teilhabe
Damit sich Kinder und Jugendliche in Vereins- und Gemeinschaftsstrukturen integrieren können, wird monatlich eine zusätzliche Leistung in Höhe von maximal 15,00 EUR an den Anbieter erbracht. Diese Leistung können Sie individuell einsetzen, beispielsweise für Mitgliedsbeiträge im Sportverein, Musikunterricht, Museums- und Theaterbesuche oder Ferienfreizeiten.
Es fallen keine Gebühren an.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Soziales
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- Straße: Marktplatz Hausnummer: 4
- PLZ: 32657 Ort: Lemgo
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- Telefon:
05261 213-0 - E-Mail:
3.500@lemgo.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Korf
Position: Sachbearbeitung- Telefon:
- 05261 213-470
- E-Mail:
- a.korf@lemgo.de
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Herr Lenniger
Position: Abteilungsleitung- Telefon:
- 05261 213-296
- E-Mail:
- t.lenniger@lemgo.de
-
Herr Schröder
Position: Sachbearbeitung- Telefon:
- 05261 213-224
- E-Mail:
- jp.schroeder@lemgo.de
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Frau Schüring
Position: Sachbearbeitung- Telefon:
- 05261 213-299
- E-Mail:
- g.schuering@lemgo.de