Einmalige Bedarfe nach § 31 SGB XII
Kurzbeschreibung
Sie können den Antrag online über die Sozialplattform stellen. Informationen zum Online-Antrag "Einmalige Bedarfe"
Wenn Sie Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten, können Sie in folgenden besonderen Situationen zusätzlich zu den Regelbedarfen einmalige Bedarfe erhalten.
Leistungen für einmalige Bedarfe können Sie auch erhalten, wenn Sie keine Leistungen der Sozialhilfe beziehen und den einmaligen Bedarf nicht selbst finanzieren können. Hierbei kann das Einkommen berücksichtigt werden, das sie innerhalb der nächsten 6 Monate erzielen.
Beschreibung
Die einmaligen Bedarfe umfassen:
- Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte, beispielsweise:
- bei erstmaligem Bezug einer eigenen Wohnung
- nach einem Wohnungsbrand oder Überschwemmung
- bei einer Erstanmietung nach Verbüßung einer längeren Haftstrafe
- nach einem Wechsel aus einer Gemeinschaftsunterkunft
- bei Verlassen eines Frauen- oder Männerhauses
- nach Trennung und Hausratteilung
- Erstausstattung für Bekleidung, beispielsweise:
- nach einem Wohnungsbrand oder Überschwemmung
- bei Gesamtverlust oder neuem Bedarf aufgrund außergewöhnlicher Umstände. Dazu zählt auch eklatanter Gewichtsverlust aufgrund von Krankheit
- nach Obdachlosigkeit
- Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt:
- Erstlingsausstattung
- Umstandskleidung
- Anschaffung von Möbeln und sonstigen Gegenständen wie Wickeltisch mit Auflage, Kinderbett mit Matratze, Kinderbadewanne, Kinderwagen mit Zubehör
- Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen
- Reparatur von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen
- Miete von therapeutischen Geräten
- § 31 des Sozialgesetzbuch Teil XII (SGB XII)
Bitte vereinbaren Sie hierzu einem Termin mit dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter. Die erforderlichen Unterlagen sind in jedem Fall individuell abzustimmen.
- Keine Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II (Zuständigkeit Jobcenter Lippe)
- Einkommensunterlagen aller Haushaltsmitglieder (Lohnabrechnungen, Bescheid der Agentur für Arbeit, Sozialhilfebescheid, Nachweis über Kindergeld, Nachweis über Krankengeld, Nachweis über Unterhaltszahlungen, Rentenbescheid, Erziehungsgeldbescheid, Wohngeldbescheid)
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Mietvertrag
- Nachweise über Vermögen (Sparverträge, Lebensversicherungen, Auto oder ähnliches)
Es fallen keine Gebühren an.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Soziales
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- Straße: Marktplatz Hausnummer: 4
- PLZ: 32657 Ort: Lemgo
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- Telefon:
05261 213-0 - E-Mail:
3.500@lemgo.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Korf
Position: Sachbearbeitung- Telefon:
- 05261 213-470
- E-Mail:
- a.korf@lemgo.de
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Herr Lenniger
Position: Abteilungsleitung- Telefon:
- 05261 213-296
- E-Mail:
- t.lenniger@lemgo.de
-
Herr Schröder
Position: Sachbearbeitung- Telefon:
- 05261 213-224
- E-Mail:
- jp.schroeder@lemgo.de
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Frau Schüring
Position: Sachbearbeitung- Telefon:
- 05261 213-299
- E-Mail:
- g.schuering@lemgo.de