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Beistandschaft, Beratung und Unterstützung

Beschreibung

Das Jugendamt berät und unterstützt Sie kostenfrei bei vielen Fragen zum Thema Vaterschaft, Kindesunterhalt und Sorgerecht. Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner stehen Ihnen zur Seite und helfen, wenn die Vaterschaft geklärt oder Unterhaltsansprüche für Ihr Kind geltend gemacht werden sollen.

Wer kann sich beraten und unterstützen lassen?

  • Werdende alleinerziehende Eltern
  • Elternteile, bei denen das Kind lebt, beispielsweise nach einer Trennung oder Scheidung
  • Junge Volljährige unter 21 Jahren bei Fragen zu ihrem eigenen Unterhaltsanspruch

Häufig empfiehlt es sich, nach einem eingehenden Beratungsgespräch minderjährige Kinder im Rahmen einer Beistandschaft durch das Jugendamt vertreten zu lassen.

Eine telefonische Terminabsprache ist erforderlich. 

Beistandschaft – Was bedeutet das?

  • Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Jugendamtes kann als Beistand für Ihr Kind auftreten und es in rechtlichen Angelegenheiten vertreten, zum Beispiel wenn eine Einigung außerhalb des Gerichts nicht möglich ist.
  • Eine Beistandschaft kann beantragt werden, unabhängig davon, ob alleiniges oder gemeinsames Sorgerecht für das Kind besteht.
  • Die Beistandschaft ist kostenlos.
  • Die Beistandschaft ist freiwillig und kann jederzeit auf Antrag wieder beendet werden.

Die Zuständigkeit der Ansprechpartner*innen erfolgt nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens Ihres Kindes:

Frau Vogt (Buchstabe A – G), Herr Wall (Buchstabe H – Z)

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Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen