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Feststellung der Vaterschaft
Beschreibung
Die rechtliche Klärung der Abstammung steht jedem Kind zu. Erst mit Feststellung der Vaterschaft wird das Kind mit seinem Vater verwandt. Aus dem Verwandtschaftsverhältnis leiten sich der Unterhaltsanspruch, aber auch das Erbrecht oder rentenrechtliche Ansprüche des Kindes ab.
Erkennt ein Vater seine Vaterschaft nicht an oder sollen Unterhaltszahlungen geltend gemacht werden, stehen Ihnen zur Seite – immer mit dem Ziel, zwischen den Eltern zu vermitteln und eine Einigung zu erzielen. Gelingt dies nicht, treten sie bei Bedarf als Beistand für Ihr Kind auf. Die Mitarbeiterinnen aus dem Bereich Beistandschaft helfen Ihnen gerne bei der Feststellung der Vaterschaft.
Wie kann mir ein Beistand in diesem Bereich helfen?
- Wir beraten und unterstützen Mütter in Vaterschaftsfragen, vor und nach der Geburt des Kindes.
- Wir beurkunden die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmung der Mutter vor oder nach Geburt des Kindes und leiten diese Urkunden an das Standesamt weiter.
- Wir vertreten Ihr Kind vor Gericht in Vaterschaftsprozessen, auch wenn der Vater sein Kind nicht anerkennen will.
Die Feststellung einer Vaterschaft ist gebührenfrei.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Verwaltung der Jugendhilfe
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- Marktplatz 4
- 32657 Lemgo
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Vogt (Verwaltung der Jugendhilfe)
Sachbearbeitung A - G- Telefon:
- 05261 213-431
- E-Mail:
- ju.vogt@lemgo.de
-
Herr Wall
Sachbearbeitung H - Z- Telefon:
- 05261 213-177
- E-Mail:
- e.wall@lemgo.de