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Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
Beschreibung
Der Bereich Beistandschaft des Jugendamtes bietet seine Hilfe zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes an. Voraussetzung ist hierbei die festgestellte Vaterschaft.
Elternteile, die nicht mit ihrem Kind in einem Haushalt leben sind diesem gegenüber grundsätzlich zum Unterhalt verpflichtet. Die Höhe dieser Verpflichtung hängt vom Einkommen ab. Der Beistand versucht durch Gespräche mit allen Beteiligten eine Einigung in Unterhaltsfragen herbeizuführen. Eine gut funktionierende Unterhaltsregelung zwischen getrenntlebenden Elternteilen entzerrt häufig auch eine insgesamt angespannte Familiensituation.
Wie kann mir eine Beistandschaft in diesem Bereich helfen?
- Wir beraten und unterstützen in Unterhaltsfragen, vor und nach der Geburt des Kindes.
- Wir berechnen und verfolgen die Unterhaltsansprüche des Kindes.
- Wir beurkunden die Unterhaltsverpflichtung.
- Wir vertreten das Kind vor Gericht, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil seine Verpflichtung nicht anerkennen möchte.
- Wir vollstrecken die Unterhaltsansprüche des Kindes, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil seiner Verpflichtung nicht freiwillig nachkommt.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Verwaltung der Jugendhilfe
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- Marktplatz 4
- 32657 Lemgo
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Vogt (Verwaltung der Jugendhilfe)
Sachbearbeitung A - G- Telefon:
- 05261 213-431
- E-Mail:
- ju.vogt@lemgo.de
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Herr Wall
Sachbearbeitung H - Z- Telefon:
- 05261 213-177
- E-Mail:
- e.wall@lemgo.de