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Wahlen - Als Wahlhelfer/-in anmelden

Kurzbeschreibung

Wahlhelfer sind nach erstem Verständnis die Personen, die Stimmzettel in den Wahllokalen ausgeben, die ordnungsgemäße Wahl der Bürger beobachten und danach die Stimmzettel auszählen.

Beschreibung

Wahlhelfer und Wahlhelferinnen

Als Wahlhelfer/-in sind in Deutschland je nach Art der Wahl unterschiedliche Personenkreise zugelassen:

  • Bei Kommunalwahlen: Deutsche und EU-Angehörige ab 16 Jahren 
  • Bei Bundestagswahlen: Deutsche ab 18 Jahren 
  • Bei Landtagswahlen: Deutsche ab 16 Jahren
  • Bei Europawahlen: Deutsche und EU-Angehörige ab 16 Jahren 

Ein Wahlvorstand setzt sich aus dem Wahlvorsteher/der Wahlvorsteherin, dem/der Stellvertreter/in, dem/der Schriftführer/in und dessen/deren Stellvertreter/in sowie Beisitzern zusammen. Wahlhelfer/innen werden durch das Wahlamt der jeweiligen Gemeinde bestellt. Diese ehrenamtliche Tätigkeit darf nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden. Bevorzugt werden allerdings Wahlhelfer/innen, die sich freiwillig zu dieser ehrenamtlichen Tätigkeit melden.

Wenn Sie sich freiwillig melden möchten, nutzen Sie gerne das nebenstehende Formular, um Kontakt zum Wahlteam aufzunehmen. 

Andere Wahlhelfer
Neben den in Wahlämtern eingesetzten Wahlhelfer/-innen gibt es jedoch noch mehr Personen und Organisationen, die sich dafür einsetzen, dass der/-m Bürger/-in geholfen wird, an einer anstehenden Wahl teilzunehmen.

Personen und Organisationen,

  • die den Bürger/-innen mit Handicap helfen, zur Wahlurne zu gelangen oder per Briefwahl an der Wahl teilzunehmen (z.B. gemeinnützige oder persönliche Transportdienst und -hilfen)
  • die sich dafür einsetzen, dass das aktive und passive Wahlrecht genutzt wird oder werden kann
  • die Software, Internetdienste/-verfahren und andere Medien einsetzen, um der Bürgerschaft  im Zusammenhang mit einer Wahl Entscheidungs- und Orientierungshilfen anzubieten.

Die nächsten Wahltermine in Lemgo sind (Stand Mai 2025):

  • Landtagswahl NRW: 25.04.2027 

Weitere Information zu Wahlen erhalten Sie auf den Seiten des Wahlteams: Wahlen

§ 11, 12 Landeswahlgesetz Nordrhein-Westfalen (LWahlG NRW)

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen