Suche
Dienstleistungsinformationen
Wahlen
Allgemeine Informationen zu Wahlen
Allgemein:
Art. 38 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland sichert jedem Bürger das Recht zu, zu wählen und gewählt zu werden. Ersteres wird in der Rechtswissenschaft als aktives, letzteres als passives Wahlrecht bezeichnet. Die Wahl muss allgemein, frei, gleich, unmittelbar und geheim ausgestaltet sowie durch die Öffentlichkeit nachvollzieh- und kontrollierbar sein.
Wahlarten:
Europawahl
Bundestagswahl
Landtagswahl NRW
Kommunalwahlen (Landratswahl / Kreistagswahl / Bürgermeisterwahl / Ratswahl)
Bürgerbegehren / Bürgerentscheide
Die nächsten Wahlen sind:
Europawahl 2024
Kommunalwahl NRW 2025
Bundestagswahl 2025
Landtagswahl NRW 2027
Zuständige Einrichtung
- Prozessoptimierung und IT
-
- Papenstraße 9
- 32657 Lemgo
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Herr Jörg Malzahn
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05261 213-201
- E-Mail:
- j.malzahn@lemgo.de
-
Herr Andreas Fritz
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05261 213-203
- E-Mail:
- a.fritz@lemgo.de