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Allgemeine Informationen zu Wahlen

Allgemein:

Art. 38 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland sichert jedem Bürger das Recht zu, zu wählen und gewählt zu werden. Ersteres wird in der Rechtswissenschaft als aktives, letzteres als passives Wahlrecht bezeichnet. Die Wahl muss allgemein, frei, gleich, unmittelbar und geheim ausgestaltet sowie durch die  Öffentlichkeit nachvollzieh- und kontrollierbar sein.

Wahlarten:

Europawahl

Bundestagswahl

Landtagswahl NRW

Kommunalwahlen (Landratswahl / Kreistagswahl / Bürgermeisterwahl / Ratswahl)

Bürgerbegehren / Bürgerentscheide

Die nächsten Wahlen sind:

Europawahl 2024

Kommunalwahl NRW 2025

Bundestagswahl 2025

Landtagswahl NRW 2027

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen