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Wahlen
Kurzbeschreibung
Allgemeine Informationen zu Wahlen
Beschreibung
Allgemein:
Art. 38 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland sichert jedem Bürger das Recht zu, zu wählen und gewählt zu werden. Ersteres wird in der Rechtswissenschaft als aktives, letzteres als passives Wahlrecht bezeichnet. Die Wahl muss allgemein, frei, gleich, unmittelbar und geheim ausgestaltet sowie durch die Öffentlichkeit nachvollzieh- und kontrollierbar sein.
Wahlarten:
Europawahl
Bundestagswahl
Landtagswahl NRW
Kommunalwahlen (Landratswahl / Kreistagswahl / Bürgermeisterwahl / Ratswahl)
Bürgerbegehren / Bürgerentscheide
Die nächsten Wahlen sind:
Kommunalwahl NRW 2025
Bundestagswahl 2025
Landtagswahl NRW 2027
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Organisation und Ratsangelegenheiten
-
- Regenstorstraße 8
- 32657 Lemgo
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Herr Andreas Fritz
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05261 213-203
- E-Mail:
- a.fritz@lemgo.de
-
Frau Miriam Wüstenbecker
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05261 213-201
- E-Mail:
- m.wuestenbecker@lemgo.de