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Gewerberegisterauskunft

Beschreibung

Auf Antrag kann das Ordnungsamt Lemgo Informationen aus dem Gewerberegister über

  • Name
  • Anschrift des Betriebes
  • Tätigkeit des Betriebes

erteilen. 

Hinweis:

Die Gewerberegisterauskunft ist nicht zu verwechseln mit einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister.

Auskunft aus dem Gewerberegister - § 14 Gewerbeordnung (GewO)

  • es ist eine schriftliche Anfrage erforderlich.

Die Gewerberegisterauskunft ist nicht zu verwechseln mit einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister.

Die Gebühr beträgt pro Auskunft 15,00 EUR

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen