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Gewerberegisterauskunft
Beschreibung
Auf Antrag kann das Ordnungsamt Lemgo Informationen aus dem Gewerberegister über
- Name
- Anschrift des Betriebes
- Tätigkeit des Betriebes
erteilen.
Hinweis:
Die Gewerberegisterauskunft ist nicht zu verwechseln mit einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister.
Auskunft aus dem Gewerberegister - § 14 Gewerbeordnung (GewO)
- es ist eine schriftliche Anfrage erforderlich.
Die Gewerberegisterauskunft ist nicht zu verwechseln mit einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister.
Die Gebühr beträgt pro Auskunft 15,00 EUR
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Sicherheit und Ordnung
-
- Marktplatz 4
- 32657 Lemgo
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Frau Sprank
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05261 213-193
- E-Mail:
- b.sprank@lemgo.de