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Gewerbezentralregisterauszug - Einzelpersonen

Kurzbeschreibung

Sie möchten eine Gewerbezentralregisterauskunft beantragen? 

Hierfür können Sie gerne vorab einen Termin buchen.

Beschreibung

Das Gewerbezentralregister erfasst Vergehen gegen das Gewerberecht. Gewerbetreibende benötigen für bestimmte Angelegenheiten einen derartigen Auszug.

Falls der Auszug aus dem Gewerbezentralregister direkt zu einer Behörde geschickt werden muss, wird bei der Antragstellung die Anschrift der Behörde benötigt.

Gewerbezentralregisterauskunft für juristische Personen hier.

 

Hinweis:

Der Auszug aus dem Gewerbezentralregister ist nicht zu verwechseln mit der Auskunft aus dem Gewerberegister!

Personalausweis/Reisepass sowie ggfls. Anschrift und Aktenzeichen der Behörde

Der Antrag wird elektronisch an das Bundesamt für Justiz weitergeleitet. Hier wird der Auszug aus dem Gewerbezentralregister ausgestellt und - entsprechend der Belegart - entweder an die antragstellende Person oder an die benannte Behörde übersandt.

Im Normalfall dauert es ca. 10-14 Tage, bis der Auszug aus dem Gewerbezentralregister den Antragsteller bzw. die benannte Behörde erreicht.  

Die Kosten betragen 13,00 € pro Auszug.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen