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Gewerbezentralregisterauszug - Einzelpersonen

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Das Gewerbezentralregister erfasst Vergehen gegen das Gewerberecht. Gewerbetreibende benötigen für bestimmte Angelegenheiten einen derartigen Auszug.

Falls der Auszug aus dem Gewerbezentralregister direkt zu einer Behörde geschickt werden muss, wird bei der Antragstellung die Anschrift der Behörde benötigt.

Gewerbezentralregisterauskunft für juristische Personen hier.

 

Hinweis:

Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist nicht zu verwechseln mit der Auskunft aus dem Gewerberegister!

Personalausweis/Reisepass sowie ggfls. Anschrift und Aktenzeichen der Behörde

Der Antrag wird an das Bundesamt für Justiz weitergeleitet. Hier wird die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ausgestellt und - entsprechend der Belegart - entweder an die antragstellende Person oder an die benannte Behörde übersandt.

Im Normalfall dauert es ca. 5-14 Tage, bis die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister den Antragsteller bzw. die benannte Behörde erreicht.  

Die Kosten betragen 13,- Euro pro Auskunft.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen