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Gewerbezentralregisterauszug - juristische Personen, Personengesellschaften

Beschreibung

Für juristischen Personen, die in Lemgo ansässig sind, ist der Antrag in der Abteilung Recht, Sicherheit und Ordnung zu stellen.

Hinweis:

Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist nicht zu verwechseln mit der Auskunft aus dem Gewerberegister!

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

  • Personalausweis/Reisepass
  • bei juristischen Personen ist der aktuelle Handelsregisterauszug vorzulegen

Der Antrag wird von der Abteilung Recht, Sicherheit und Ordnung an das Bundesamt für Justiz weitergeleitet. Hier wird die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ausgestellt und - entsprechend der Belegart - entweder an die antragstellende Person oder an die benannte Behörde übersandt.

Im Normalfall dauert es ca. 5-14 Tage, bis die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister den Antragsteller bzw. die benannte Behörde erreicht.  

  • die Gebühr beträgt 13,- Euro

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen