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Informationen Ordnungsbehörde

Beschreibung

Wie kann ich mich über einen anderen Bürger beschweren?

Grundsätzlich ist jede Beschwerde schriftlich oder zur Niederschrift abzugeben. Dies ist nötig, da die Stadt Lemgo nachweisen muss, warum sie tätig wird.

Gibt es noch eine Mittagsruhe? Wann ist sie genau?

Nein, die ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Lemgo sieht keine Mittagsruhe vor. 

Darf ich ein Plakat aufhängen oder Handzettel verteilen?

Prinzipiell benötigen Sie eine Erlaubnis, wenn Sie öffentlich werben wollen. Entweder vom Eigentümer/Betreiber bei Privateigentum (z.B. dem Parkplatz eines Supermarktes) oder der Stadt Lemgo bei öffentlichem Eigentum (z.B. Laternenmasten) und darüber hinaus, wenn das Privateigentum an öffentliches Eigentum angrenzt. (z.B. eine Hauswand, die direkt am Bürgersteig oder der Straße steht)

weitere Informationen finden Sie hier

Darf ich meine Gartenabfälle verbrennen?

Nein. Das Verbrennen von Gartenabfällen grundsätzlich verboten. Hinweise zur Entsorgung Ihrer Gartenabfälle erhalten Sie hier

Wann darf ich meinen Rasen mähen oder andere laute Arbeiten verrichten?

In reinen und allgemeinen Wohngebieten nur werktags von 7 bis 20 Uhr. Ob ihr Gebiet ein reines oder allgemeines Wohngebiet ist, erfahren Sie beim Bauamt. 

 

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen